Der Ehevertrag: Wenn der schönste Tag im Leben vor der Tür steht möchte man wohl eher nicht an ein eventuelles Ende und die Folgen denken. Eine Scheidung kann sehr schmerzhaft sein, vor allem wenn kein Ehevertrag vorhanden ist.
Trotzdem sollte man diese Gedanken nicht verdrängen und sich vor seiner Hochzeit wenigstens ein paar Informationen einholen, gerade wenn man finanziell besonders gut da steht. Denn wer möchte schon einen finanziellen Absturz erleben?
Besteht nämlich kein Ehevertrag heisst es meistens halbe / halbe. Das heißt das eingebrachte Vermögen von beiden bleibt bei jedem selbst. Niemand haftet für die Schulden des anderen. Wenn in der Ehe selbst ein Vermögen herangewachsen ist wird dieses geteilt.
Da ist es bei einem Ehevertrag schon anders. Man unterscheidet hier den Ehevertrag mit Gütertrennung und den Ehevertrag mit modifiziertem Güterstand.
Im ersten Fall beruht der Sinn darauf, dass man sein Hab und Gut vertraglich durch einen Notar oder Rechtsanwalt abgrenzt. Somit behält dann jeder im Falle einer Scheidung nicht nur das was er in die Ehe mit eingebracht hat, sondern auch das, was er in dieser Zeit erarbeitet hat. Das ist besonders dann sinnvoll wenn zum Beispiel einer von Beiden Schulden in die Ehe mitgebracht hat. In diesem Fall müsste dann derjenige, der das Vermögen aufbaut bei einer Trennung die Hälfte abgeben. Diese Variante des Ehevertrages ist auch besonders ratsam für kinderlose arbeitende Ehepaare, die nach einer Scheidung so dastehen möchten, als wären sie nie verheiratet gewesen.
Bei der zweiten Form des Ehevertrages liegen die Besonderheiten darin, dass bei einem Todesfall weniger Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Desweiteren werden hier auch die einzelnen Vermögenswerte wie beispielsweise die eigene Firma aus dem Zugewinn ausgeschlossen und im Falle einer Scheidung droht so keine Verschuldung oder gar ein Verkauf der Firma. Auch Unterhalts- oder Erbschaftsverhältnisse können hier vertraglich festgelegt werden.
Im Großen und Ganzen aber gilt, der Vertrag, egal in welcher Art und Form sollte von einem Anwalt aufgesetzt werden und von einem Notar beglaubigt werden. Die Kosten für den Vertrag, die Aufsetzung und so weiter sind unterschiedlich und werden meist anhand des Gesamtvermögens errechnet.